Viele Leistungen werden bei entsprechender Notwendigkeit von verschieden gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen – leider ist das Angebot der Krankenkassen uneinheitlich geworden und variiert ständig. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Kasse über das von Ihnen mit der Versicherung abgeschlossene Angebot.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für einige Leistungen Privatrechnungen an Sie erstellen müssen. Als Allgemeinarzt, der den Patienten nicht durch den „Hausarztvertrag“ an sich bindet und dadurch den Patienten noch individuell und von äußeren Vorgaben unabhängig behandeln kann, erhält man von den gesetztlichen Krankenkassen nur eine Quartalsgrundpauschale, individuelle Zusatzleistungen werden nur teilweise und nur von manchen Kassen übernommen. Bevor wir jedoch Privatleistungen berechnen werden Sie von uns darüber informiert. Dies erfolgt schriftlich.
Die Akupunktur wird zurzeit bei chronischen Rücken- und Kniegelenkbeschwerden von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.
Homöopathische Behandlungen werden von einigen BKK`s und der Techniker Krankenkasse bezahlt. Die AOK, Barmer und DAK übernehmen einen Anteil bei Einreichnung einer Privatrechnung.
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